Arbeitsgericht Berlin: Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck ist ohne Einwilligung der Beschäftigten unzulässig
Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Urteil vom 16.10.2019 (Aktenzeichen: 29 Ca 5451/19) entschieden, dass eine Zeiterfassung über ein Zeiterfassungssystem, das über einen Fingerabdruck der Beschäftigten, die Arbeitszeiten erfasst, nicht ohne Einwilligung der Beschäftigten erfolgen darf. Über was hatte das Arbeitsgericht zu entscheiden? In einem Unternehmen, in dem es (nach dem Urteilstext zu vermuten) keinen Betriebsrat gibt, wurde ein neues