Drohung mit Schufa-Eintrag bei einer bereits bestrittenen Forderung unzulässig

Datenschutzrheinmain/ Januar 20, 2015/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 16.10.2014 (Aktenzeichen 27 O 133/14) entschieden, dass die Drohung mit einer Datenübermittlung an die Schufa dann rechtswidrig ist, wenn zuvor die Forderung selbst vom angeblichen Schuldner bestritten wurde. Die Verbraucherzentrale hatte eine entsprechende Klage angestrengt. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Unternehmen verschickte an Verbraucher Schreiben unter dem Titel „Letzte Mahnung“. In

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