„Datenschutz“-Erklärung von Google: Rechtswidrig!

Datenschutzrheinmain/ April 17, 2019/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die von Google im Jahr 2012 verwendete „Datenschutzerklärung“ ist zum großen Teil rechtswidrig. Das hat das Kammergericht in Berlin mit Urteil vom 21.03.2019 (Aktenzeichen: 23 U 268/13) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Nach Auffassung des Gerichts sind außerdem zahlreiche Klauseln in den Nutzungsbedingungen des Konzerns unwirksam. Einige der untersagten Klauseln verwendet Google bis heute in gleicher oder

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