Illegale Videoaufnahmen am Arbeitsplatz: 3.500 € Schmerzensgeld erstritten

Datenschutzrheinmain/ Januar 31, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Das Arbeitsgericht in Frankfurt hat einem Techniker bei einem Computerunternehmen 3.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Mann hatte in einem – vom Verkaufsraum getrennten – Zimmer Computer repariert und wurde ständig dabei gefilmt. Die Richter werten die Videoüberwachung als „schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“. Aktenzeichen des Urteils: 22 Ca 9428/12. Eine Internetveröffentlichung des Urteils gibt es derzeit noch nicht. Weitere Informationen

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