Oberlandesgericht Köln : Verstoß gegen datenschutzrechtliche Regelungen kann Schmerzensgeld-Anspruch begründen

Datenschutzrheinmain/ Februar 4, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 2Kommentare

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte über eine Klage eines ehemaligen Angestellten eines Konzern zu entscheiden, der mit einer konzerneigenen Versicherungsgesellschaft einen Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte. Als er zwei Jahre später Berufsunfähigkeit geltend machte und Leistungen aus der Versicherung beantragte verweigerte die Versicherung Leistungen wg. vertragswidrigem Verhalten (arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer). Daraus entstand ein Rechtsstreit über zwei Instanzen

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