Schadensersatz wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz vor Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern durchgesetzt

CCTV-NeinDanke/ Oktober 24, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 24.05.2019 (Aktenzeichen: 2 Sa 214/18) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern festgestellt: Ein Unternehmen, das seine Beschäftigten am Arbeitsplatz unzulässigerweise mit Videokameras überwacht, kann nicht nur seitens der Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit Bußgeldern belegt werden kann; ein solches Verhalten kann auch Schadensersatzansprüche der Betroffenen zur Folge haben. Das Landesarbeitsgericht in Rostock musste über folgende Fallkonstellation entscheiden: Eine Tankstellen-Betreiberin ließ mit

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