Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz: Arbeiter in einer Weberei erklagt Schadensersatz für Unwohlsein wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Ein Arbeiter einer Weberei in Rheinland-Pfalz forderte ein Schmerzensgeld vom beklagten Unternehmen, weil dieses in der Produktionshalle Videokameras installiert hatte. Diese überwachten das Rolltor am Eingang der Halle und den Gang dorthin. Auch einige Webmaschinen und die dort beschäftigten Arbeiter/innen wurden von den Kameras erfasst. An einer davon arbeitete der klagende Weber. Er hielt die Überwachung für unzulässig. Die ständige