Darf ein Vermieter entgegen dem Willen des Mieters Fotos von der vermieteten Wohnung anfertigen und veröffentlichen?
Diese Frage stellte ein Mieter einer Wohnung in Frankfurt an ein ihm bekannten Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Die Antwort dazu ist: Nein! – darf er nicht! Es besteht auf Grund des Mietvertrags keine Pflicht, Fotoaufnahmen der Wohnung zu dulden, egal zu welchen Zwecken der Vermieter die Fotos anfertigen möchte. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Mieters (Art. 2 Abs. 1