Baden-Wüttemberg: Erneuter Fall unerlaubter Datenbank-Abfragen durch einen Polizeibeamten

Powidatschl/ Juli 7, 2025/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Ein Polizeibeamter rief von seinem dienstlich zur Verfügung gestellten PC im polizeilichen Informationssystem POLAS Daten über einen Kollegen ab, ohne dass es für die Abfrage einen dienstlichen Anlass gab. Das Amtsgericht Stuttgart sah in der nicht dienstlich veranlassten Datenbankabfrage einen Verstoß gegen die DSGVO und verurteilte den Beklagten zu einer Geldbuße von 1.500 €. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde lehnte das

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Baden-Württemberg: 1.500,- EUR Geldbuße wegen unerlaubter Datenabfrage durch einen Polizisten

Petra/ März 21, 2025/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Mit Beschluss vom 25.02.2025 (Aktenzeichen: 2 ORbs 16 Ss 336/24) hat das Oberlandesgericht Stuttgart gegen einen Polizisten eine Geldbuße verhängt, der 2021 auf seinem Dienstrechner über das polizeiliche Informationssystem POLAS ohne dienstliche Veranlassung Daten eines Kollegen abgerufen hatte. Das Amtsgericht Stuttgart hatte zuvor den Beamten wegen vorsätzlicher rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten zu einer Geldbuße von 1.500 €. Gegen dieses Urteil

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