Amtsgericht Pfaffenhofen (Bayern): Schadensersatz von 300 € als Ausgleich für Auseinandersetzung mit und Abwehr von unerwünschter Werbung

Powidatschl/ September 23, 2022/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0 comments

Erhält ein Internetnutzer unerwünschte Werbe-E-Mails und muss sich nachfolgend mit der Abwehr der unerwünschten Werbung und der Herkunft seiner Daten auseinandersetzen, so kann ihm gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf eine Geldentschädigung in Höhe von 300 € zu stehen. Dies hat das Amtsgericht Pfaffenhofen mit Urteil vom 09.09.2021 (Aktenzeichen: 2 C 133/21) entschieden. Der Sachverhalt: Im Januar 2021 erhielt ein Internetnutzer

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