Bundesverfassungsgericht rügt Unterbringung eines vollständig nackten Strafgefangenen in einer videoüberwachten Zelle der Justizvollzugsanstalt Kassel

Datenschutzrheinmain/ April 17, 2015/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Regionales, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Ein Mensch war 2010 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kassel I (Abteilung für psychisch auffällige Gefangene) untergebracht, wo er zum Besuch einer Zahnarztsprechstunde vorgesehen war. Nachdem die Justizvollzugsanstalt die Behandlung an diesem Tag nicht gewährleisten konnte, begann der Inhaftierte gegen seine Haftraumtür zu schlagen und zu treten. Im weiteren Verlauf wurde er unter Anlegung von Handfesseln in einen besonders gesicherten Haftraum

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