Teilerfolg gegen die Datengier der Ex-GEZ (jetzt ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)

Datenschutzrheinmain/ September 10, 2013/ alle Beiträge, ARD-ZDF-Beitragsservice (früher: GEZ), Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in einem Beschluss vom 06.09.2013 (Aktenzeichen: 2 B 785/13) festgestellt, dass der in § 14 Abs. 9 und 10 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgelegte umfassende Meldedatenabgleich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift und in dieser Breite für Zwecke des Beitragsservice nicht erforderlich ist. Die Weitergabe von Daten zu Doktortitel, Familienstand und letzter Haupt- und Nebenwohnung stellt nach Ansicht der Göttinger

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