Verdeckte Videoüberwachung im Betrieb: Bundesarbeitsgericht bestätigt Kündigung nach „Zufallsfund“ eines arbeitsrechtlichen Fehlverhaltens

Datenschutzrheinmain/ Januar 10, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 22.09.2016 (Aktenzeichen: 2 AZR 848/15) Ergebnisse einer verdeckten Videoüberwachung als Beweismittel zugelassen und damit der fristlosen Kündigung einer stv. Filialleiterin und Kassiererin zugestimmt. Der Tatbestand: Ein Einzelhandelsunternehmen stellte in einer Filiale einen Inventurverlust in den Warengruppen Tabak/Zigaretten und Nonfood fest, der das Ergebnis des Vorjahrs um den Faktor 10 überschritt. Weitere Kontroll-

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