Missachtung des Datenschutzes kann zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen
Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20.06.2013 (AZ: 2 AZR 546/12 – hier im Wortlaut nachlesbar: http://www.bag-urteil.com/20-06-2013-2-azr-546-12/) entschieden. Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Hessen zurückverwiesen.