Landgericht Frankfurt stellt fest: Deutsche Bahn verstößt gegen Datenschutz- und Verbraucherschutzrechte
Die DB Vertrieb GmbH, ein Tochterunternehmen der Deutsche Bahn AG, wurde von der Verbraucherzentrale beklagt, da sie auf einem ihrer Reiseportale für online-Buchungen von Flügen einzig eine Sofortüberweisung als kostenfreies Zahlungsmittel anbot. Für die Abwicklung der Buchung und Zahlung schaltete die DB Vertriebs GmbH ein externes Unternehmen ein. Dies wiederum verlangte, dass KundInnen bei einer Buchung ihre Kontodaten incl. PIN