Verbraucherzentrale kontra Smart-TV von Samsung vor Gericht: Sieg für Verbraucher- und Datenschutz

Datenschutzrheinmain/ September 22, 2016/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Vor wenigen Tagen wurde das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 2-03 O 364/15) in Sachen Verbraucherzentrale kontra Smart-TV im Wortlaut veröffentlicht. In Abschnitt II. des Urteilstenors wird an Hand der zitierten „Datenschutz“-Richtlinien von Samsung deutlich, wie unverfroren Samsung Verbraucher- und Datenschutz-Regelungen missachtete. Das Gericht stellte fest, dass u. a. folgende Regelungen unwirksam und rechtswidrig seien:    „So dürfen wir beispielsweise

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