Landgericht Frankfurt: Stellt ein Friseur ungefragt Fotos oder Videos von Kund*innen auf seine Facebook-Seite verstößt dies gegen das Recht am eigenen Bild und gegen Datenschutzrecht

Datenschutzrheinmain/ Oktober 24, 2018/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der Inhaber eines Friseursalons in Frankfurt lies während der Behandlung einer Kundin Foto- und Videoaufnahmen von dieser anfertigen und veröffentlichte sie auf seiner Facebook-Seite. Nachdem die Kundin dies feststellte, forderte sie den Inhaber des Friseursalons persönlich auf, die Fotos und das Video zu entfernen. Der Friseur kam der Aufforderung lediglich hinsichtlich der Lichtbilder nach, hinsichtlich des Videos reagierte er nicht.

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