Amtsgericht Göttingen: Kündigung eines Mietvertrags bestätigt, weil der Mieter dem Vermieter bei Vertragsabschluss sein politisches Engagement nicht offenbarte
Das Amtsgerichts Göttingen hat mit einem Urteil vom 24.10.2017 (Aktenzeichen: 18 C 41/17) die fristlose Kündigung eines Mietvertrages bestätigt, weil der Mieter vor Vertragsabschluss seine politischen Aktivitäten und Funktionen dem Vermieter nicht offenbarte. In den Leitsätzen des skandalösen Urteils hält das Gericht fest: „1. Ein potenzieller Mieter muss gegenüber einem potenziellen Vermieter nicht seine politischen Auffassungen offenbaren. 2. Für einen