Videoüberwachung von Nachbargrundstücken geht gar nicht – stellt das Amtsgericht München fest
Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.02.2023 (Aktenzeichen: 171 C 11188/22) wurde einer Grundstückbesitzerin das Aufstellen einer Wildkamera untersagt, die auch auf ein benachbartes Grundstück gerichtet war. Der Sachverhalt: Eine Grundstückseigentümerin stellte auf ihrer Terrasse eine Wildüberwachungskamera auf. Diese war von der Terrasse des Nachbargrundstücks aus optisch wahrnehmbar. Sie war so ausgerichtet, dass eine Abdeckung des Nachbargrundstücks möglich erschien. Da