Videoüberwachung im Betrieb: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stärkt Rechte der Betriebsräte
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 31.07.2013 (17 TaBV 222/13 – http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20130806.1015.387624.html) in einem Rechtsstreit zwischen einem Krankenhaus-Konzern und dem Konzernbetriebsrat entschieden, dass der Konzernbetriebsrat für Regelungen zur Anwendung von Überwachungseinrichtungen zuständig ist, wenn Beschäftigte mehrerer Konzernunternehmen bei dem vorgesehenen Betriebsablauf von den Einrichtungen erfasst werden können.