Unnötiger Datenaustausch im Konzern kann immateriellen Schaden verursachen – Landesarbeitsgericht Hamm (NRW) spricht Klägerin 2.000 e Schadensersatz zu
Das Landesarbeitsgericht Hamm (NRW) hat einer Angestellten einer Klinik 2.000 € Schadensersatz auf der Grundlage von Art. 82 DSGVO zugesprochen, weil innerhalb einer bundesweit agierenden Krankenhauskette mit sechs vd. Kliniken personenbezogene Daten transferiert wurden, die nicht für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich waren. Das stellte das Gericht mit Urteil vom 14.12.2021 (Aktenzeichen: 17 Sa 1185/20) fest. Im Arbeitsvertrag der Klägerin