Persönlichkeitsschutz im Internet – Dürfen Fotos einzelner Personen ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden?
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 21.04.2016 (Aktenzeichen 16 U 251/15) festgestellt, dass auch die Teilnahme an einer Demonstration oder Kundgebung Dritten nicht das Recht gibt, Fotos einzelner Personen ohne deren Zustimmung im Internet zu veröffentlichen. Auszüge aus der Urteilsbegründung: „Ein Bildnis wird nicht gleichsam dadurch zum allgemeinen Gebrauch freigegeben, weil der Abgebildete sich in einem öffentlichen Raum bewegt