Persönlichkeitsschutz im Internet – Dürfen Fotos einzelner Personen ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden?

Datenschutzrheinmain/ August 9, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, praktische Tipps/ 0Kommentare

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 21.04.2016 (Aktenzeichen 16 U 251/15) festgestellt, dass auch die Teilnahme an einer Demonstration oder Kundgebung Dritten nicht das Recht gibt, Fotos einzelner Personen ohne deren Zustimmung  im Internet zu veröffentlichen. Auszüge aus der Urteilsbegründung: „Ein Bildnis wird nicht gleichsam dadurch zum allgemeinen Gebrauch freigegeben, weil der Abgebildete sich in einem öffentlichen Raum bewegt

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