Landesarbeitsgericht Hessen: Beschäftigter hat Anspruch gegen Unternehmen auf Zahlung von 1.500 € Schadensersatz wegen unberechtigter Observation durch Detektiv

WS/ Januar 16, 2022/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 1Kommentare

Mit Urteil vom 18.10.2021 (Aktenzeichen: 16 Sa 380/20) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen entschieden, dass ein Beschäftigter auf der Grundlage des Art. 82 Abs. 1 DSGVO einen Anspruch auf Zahlung von 1.500 € Schadensersatz wegen unberechtigter Observation durch einen Detektiv hat. Zu welchen ebenso skurrilen wie rechtswidrigen Praktiken Unternehmen im Einzelfall bereit sind, um Beschäftigte zu überwachen, macht ein Auszug

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