Trotz Arbeitszeitbetrug: Kündigung wegen unerlaubter Überwachung am Arbeitsplatz mittels Keylogger unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Hamm (NRW) hatte mit Urteil vom 17.06.2016 (Aktenzeichen: 16 Sa 1711/15) über eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung zu entscheiden. Die Vorgeschichte: Ein Unternehmen vermutet, dass ein Beschäftigter während seiner Arbeitszeit seinen vom Unternehmen gestellten PC zu privaten Zwecken nutzt. Der betroffene Beschäftigte erklärte auf Befragen gegenüber dem Unternehmen, dass er an einem Tag 3 Stunden sowie täglich