Fahrerbewertungsportal hat gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen
Das Internetportal www.fahrerbewertung.de war in seiner früheren Ausgestaltung datenschutzrechtlich unzulässig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 19.10.2017 in einem zwischezeitlich rechtskräftig gewordenen Urteil entschieden und damit Anordnungen der NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Umgestaltung der Plattform bestätigt. Das Internetportal betrieb eine Homepage, mit dem das Fahrverhalten von VerkehrsteilnehmerInnen unter Angabe des Kfz-Kennzeichens im Wesentlichen anhand eines Ampelschemas (grün =