Oberlandesgericht Köln: Kameras aus rechtswidriger Videoüberwachung sind zu entfernen
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit einer Entscheidung vom 22.09.2016 (Aktenzeichen: 15 U 33/16) festgestellt, dass rechtswidrig errichtete Videokameras abgebaut werden müssen. Der Entscheidung ging ein Rechtsstreit zwischen EigentümerInnen benachbarter Grundstücke voraus. Die eine Grundstückseigentümerin überwachte mit mehreren Kameras nicht nur das eigene, sondern auch das benachbarte Grundstück und den öffentlichen Straßenraum. In seiner Urteilsbegründung stellte das OLG u. a.