Oberlandesgericht Köln: Entscheidung zum Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Datenschutzrheinmain/ August 14, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, EU-Datenschutz/ 0Kommentare

Zum Recht auf Auskunft und Kopie gemäß Art. 15 DSGVO gibt es immer wieder teils einander widersprechenden Gerichtsentscheidungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Urteil vom 10.08.2023 (Aktenzeichen: 15 U 184/22) entschieden, dass ein Antrag auf eine „vollständige Datenauskunft“ hinreichend bestimmt ist. Das Landgericht Bonn hatte dies in der Vorinstanz noch abgelehnt. Zur Begründung führt das OLG Köln, dass es

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