Finanzgericht München: Entscheidung zum datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber dem Finanzamt
Ein steuerpflichtiger Bürger hatte unter Berufung auf Art. 15 DSGVO Auskunft über alle vom Finanzamt verarbeiteten Daten beantragt. Dabei kam es ihm insbesondere auf eine vollständige (Farb-) Kopie der Steuerakten samt aller Nebenakten und der darauf enthaltenen Vermerke an. Er warf dem Finanzamt Aktenmanipulationen und die Aufnahme falscher Daten vor. Auch sei nach vielen Bescheidänderungen nach Prüfungen, Einspruchs- und Klageverfahren