Amtsgericht Köln lässt Verarbeitung und Speicherung von Fluggastdaten vom Europäischen Gerichtshof überprüfen

Datenschutzrheinmain/ März 17, 2020/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Passenger Name Record / Fluggastdatenspeicherung, Polizei und Geheimdienste (BRD), Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Seit mehr als einem Jahr analysiert und speichert das Bundeskriminalamt auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2016/681 vom 27.04. 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) die persönlichen Daten aller Menschen, die in Deutschland einen internationalen Flug antreten. Mit Beschluss vom 20.01.2020 legte das Amtsgericht Köln dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob dieser massive Eingriff in das Privatleben

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