Amtsgericht München: Einwilligung zur Zusendung von Werbung per E-Mail kann formlos u.a. per E-Mail widerrufen werden ohne dass Newsletterverwaltungssystem genutzt werden muss

Datenschutzrheinmain/ August 23, 2022/ Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 05.08.2022 (Aktenzeichen: 142 C 1633/22) entschieden, dass die Einwilligung zur Zusendung von Werbung per E-Mail formlos u.a. per E-Mail widerrufen werden kann, ohne dass das Newsletterverwaltungssystem des Anbieters genutzt werden muss. Aus der Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 19.08.20222: „Mit Urteil vom 05.08.2022 untersagte das Amtsgericht München einem Pay-TV Anbieter, im geschäftlichen Verkehr

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