Fragwürdig! Verwaltungsgericht Köln entscheidet: Behörde darf bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Angabe einer persönlichen Adresse bestehen
Eine Behörde dürfe schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von anfragenden Bürger*innen die Angabe einer postalischen Anschrift oder einer persönlichen E-Mail-Adresse verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit zwischenzeitlich zugestellten Urteilen vom 18.03.2021 entschieden und damit zwei Klagen des Bundesinnenministeriums (BMI) gegen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stattgegeben (Aktenzeichen: 13 K 1189/20 und