Arbeitsgericht Dresden: 1.500 € Schadenersatz für unerlaubte Weitergabe von Gesundheitsdaten an Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit

WS/ November 9, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Hat ein Betroffener Anspruch auf Schadens nach Art. 82 DSGVO, wenn seine Gesundheitsdaten durch den ehemaligen Arbeitgeber an Behörden (in diesem Fall: an die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit) unerlaubt weitergegeben werden? Zu dieser Frage hat das Arbeitsgericht Dresden mit Urteil vom 26.08.2020 (Aktenzeichen: 13 Ca 1046/20) Stellung genommen. Worüber war zu entscheiden? Der Kläger ist als Nicht-Deutscher Inhaber

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Arbeitsgericht Dresden: Unerlaubte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch ein Unternehmen an vd. Behörden führt zu Schadensersatzanspruch

WS/ Oktober 22, 2020/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Der Kläger vor dem Arbeitsgericht Dresden war im Jahr 2019 häufig erkrankt. Die Prokuristin der verklagten Firma schrieb eine E-Mail an die Ausländerbehörde und teilte u.a. mit, ihr liege keine aktuelle Anschrift des Beschäftigten vor. Dieser sei arbeitsunfähig erkrankt. Eine Kopie der E-Mail übersandte die Firma auch an die Bundesagentur für Arbeit, um sich dort für ihre Kündigung des Arbeitsverhältnisses

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