Arbeitsgericht Dresden: 1.500 € Schadenersatz für unerlaubte Weitergabe von Gesundheitsdaten an Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit
Hat ein Betroffener Anspruch auf Schadens nach Art. 82 DSGVO, wenn seine Gesundheitsdaten durch den ehemaligen Arbeitgeber an Behörden (in diesem Fall: an die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit) unerlaubt weitergegeben werden? Zu dieser Frage hat das Arbeitsgericht Dresden mit Urteil vom 26.08.2020 (Aktenzeichen: 13 Ca 1046/20) Stellung genommen. Worüber war zu entscheiden? Der Kläger ist als Nicht-Deutscher Inhaber