Entscheidung des Amtsgerichts München zum Inhalt des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs nach DSGVO

Datenschutzrheinmain/ November 26, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Beim Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO handelt es sich um ein umfassendes Auskunftsrecht betreffend der gespeicherten bzw. verarbeiteten personenbezogenen Daten. Das hat das Amtsgerichts München in einem Beschluss vom 04.09.2019 (Aktenzeichen: 115 C 1510/18) festgestellt. Was war Anlass und Gegenstand des Rechtsstreits? Zwischen der Beklagten und dem Kläger bestand seit etwa 25 Jahren ein Autorenvertrag. Außerdem bezog der

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