Amtsgericht München verhängt Geldbuße wg. Dashcams im parkenden Kfz
Am 09.08.2017 hat das Amtsgericht München eine Autofahrerin wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt. Der Sachverhalt, über den zu entscheiden war: Die Autofahrerin parkte in einer Straße in München. Ihr Fahrzeug war vorne und hinten mit je einer Videokamera ausgestattet. Diese Kameras fertigten