Landgericht Bonn bestätigt Bußgeld gegen 1&1 Telecom GmbH wg. Verstoß gegen DSGVO, reduziert aber dessen Höhe
Das Landgericht Bonn hat am 11.11.2020 entschieden, dass ein Bußgeld, das der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) im Dezember 2019 gegen den Telekommunikationsdienstleister 1&1 Telecom GmbH aufgrund eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 1 DSGVO verhängt hat, dem Grunde nach berechtigt, aber zu hoch sei. Das Bußgeld wurde von 9,55 Mio. € auf 900.000 € herabgesetzt.