Landesarbeitsgericht Hamm: Schmerzensgeld nach heimlicher Videoüberwachung einer kranken Beschäftigten

Datenschutzrheinmain/ Mai 19, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 11.07.2013 (Aktenzeichen 11 Sa 312/13) einer Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 € zugesprochen, nachdem das Unternehmen, bei dem sie beschäftigt ist, einen Privatdetektiv engagierte, der u. a. mit Videoüberwachung die Beschäftigte in der Zeit ihrer Krankmeldung überwachte. Die Vorgeschichte: Die Klägerin meldete sich aufgrund verschiedener nacheinander aufgetretener unterschiedlicher Erkrankungen für ca.

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