Hessisches Finanzgericht schränkt Bargeldzahlungen ein: Bezahlung von Steuern in bar seien nur eingeschränkt möglich
Mit Pressemitteilung vom 17.04.2018 hat das Hessische Finanzgericht in Kassel über ein Urteil vom 12.12.2017 (Aktenzeichen: 11 K 1479/16) informiert, wonach ein Finanzamt Steuerzahler, die ihre Steuern in bar bezahlen möchten, an ein vom Finanzamt ermächtigtes Kreditinstitut verweisen können, bei dem das Amt auch ein Bankkonto unterhält. Eine solche Einzahlung kann zudem an weitere Voraussetzungen geknüpft werden. Geklagt hatte ein