Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz lässt heimliche Fotos von Beschäftigten zu
Nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz werden Persönlichkeitsrechte eines Arbeitnehmers nicht verletzt, wenn ein Vorgesetzter einen Beschäftigten beim mutmaßlichen „Blaumachen“ ohne dessen Einverständnis fotografiert.