Landesarbeitsgericht Berlin: Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen durch BehördenmitarbeiterInnen können zu fristloser Kündigung führen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin hat mit Entscheidung vom 01.09.2016 (Aktenzeichen: 10 Sa 192/16) die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin eines Bürgeramts (Einwohnermeldeamts) bestätigt. Der Beschäftigten wurde gekündigt, weil sie unbefugt personenbezogene Daten abgerufen und tw. auch an Dritte weitergegeben hat. In seinem Urteil stellt das LAG fest: „Die massenhaften Abrufe von Meldedaten durch eine Mitarbeiterin im Bürgeramt rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung,