Landesarbeitsgericht Berlin: Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen durch BehördenmitarbeiterInnen können zu fristloser Kündigung führen

Datenschutzrheinmain/ Januar 20, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Uncategorized/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin hat mit Entscheidung vom 01.09.2016 (Aktenzeichen: 10 Sa 192/16) die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin eines Bürgeramts (Einwohnermeldeamts) bestätigt. Der Beschäftigten wurde gekündigt, weil sie unbefugt personenbezogene Daten abgerufen und tw. auch an Dritte weitergegeben hat. In seinem Urteil stellt das LAG fest: „Die massenhaften Abrufe von Meldedaten durch eine Mitarbeiterin im Bürgeramt rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung,

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