Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Rasterfahndung durch automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung ist zulässig
Der Fall: Ein Mensch – häufig auf bayrischen Autobahnen unterwegs – stellt fest, dass er auf seiner Fahrtstrecke regelmäßig an Geräten zum verdeckten Einsatz automatisierter Kfz-Kennzeichen-Erkennungssystemen vorbeikommt. Er sieht darin eine polizeiliche Überwachungsmaßnahme, die geeignet ist, ein Bewegungsprofil von ihm zu erstellen. Der Mensch will eine automatisierte Erfassung und (damit verbunden) den automatisierten Abgleich seines Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsmaßnahmen nicht