Oberlandesgericht Düsseldorf: Keine Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet ohne Einwilligung beider Elternteile
Noch immer werden – häufig wohl aus Gedankenlosigkeit über mögliche Folgen – Fotos von Kindern im Internet, insbesondere in (un-)sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram veröffentlicht. Dass dazu die Einwilligung eines einzelnen von zwei sorgeberechtigten Eltern nicht ausreicht, hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Beschluss vom 20.07.2021 (Aktenzeichen: 1 UF 74/21) festgestellt. In der zu entscheidenden Fallkonstellation waren beide