Oberlandesgericht Köln: Zweifel an der Nutzung von Dash-Cams als Beweismittel

Datenschutzrheinmain/ November 18, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 29.08.2018 (Aktenzeichen: 1 RBs 212/18) hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt: Die von der Polizei in Nordrhein-Westfalen in vielen ihrer Fahrzeuge eingebauten Dasc-Cams sind nicht geeignet, um Geschwindigkeitsüberschreitungen gerichtsfest beweisbar zu machen. Es hat damit eine anderslautende Entscheidung des Amtsgerichts Köln aufgehoben. In seiner Urteilsbegründung stellt das OLG fest: „Nach den getroffenen Feststellungen wurde die dem Betroffenen zur

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