Patientendatenschutz im Arbeitsverhältnis – oder: Form und Bedeutung der datenschutzrechtlichen Einwilligung

Datenschutzrheinmain/ August 18, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe musste sich mit der Klage eines niedergelassen Arztes auseinandersetzen, der erstinstanzlich wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz in zwei Fällen zu zwei Geldbußen von je 500 € verurteilt worden war. Er hatte 2014 in seiner Arztpraxis einen Arbeitnehmer auf Veranlassung von dessen Arbeitgeber ein Drogenscreening durchgeführt und das Ergebnis dieser Untersuchung an das Unternehmen weitergeleitet,

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