Landgericht Mosbach stellt fest: Es besteht Auskunftspflicht über die Herkunft von Daten – auch im Falle missbräuchlicher Nutzung personenbezogener Daten durch Dritte

Datenschutzrheinmain/ April 16, 2020/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Nachdem ihm ein Betrugsfall (durch Identitätsdiebstahl) mit seinen personenbezogenen Daten bekannt wurde, hat ein Mann bei dem Unternehmen, das von diesem Betrug ebenfalls betroffen war, eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangt. Trotz eines rechtskräftigen Urteils hat das Unternehmen eine Auskunft weder inhaltlich korrekt noch vollständig erteilt. Deshalb verhängte das Amtsgericht Wertheim mit einem weiteren Beschluss vom 12.12.2019 (Aktenzeichen: 1

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