Die geplante Neufassung des BKA-Gesetzes beschneidet Grundrechte
Zu diesem Ergebnis kommt die Konferenz der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern. Sie wirft der Bundesregierung in einer gemeinsamen Entschließung vom 20.03.2017 vor, mit ihrem Entwurf zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) „wichtige Datenschutzregeln und Verfahrenssicherungen“ zurücknehmen zu wollen, „die der Gesetzgeber nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts geschaffen hatte“. Der Entwurf müsse daher grundlegend überarbeitet werden. Der Gesetzentwurf