Bundesverfassungsgericht: Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an nicht verfahrensbeteiligte Behörden muss rechtlich überprüfbar sein

Datenschutzrheinmain/ Januar 14, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil eines Oberlandesgerichtes auf gehoben. Das Oberlandesgericht verweigerte zuvor einem Beamten die rechtliche Überprüfung eine Aktenübermittlung aus einem Familienrechtsstreit an seinen Dienstherrn, indem es das Beschwerdeverfahren als unzulässig zurückgewiesen hatte. Dagegen legte der Betroffene Verfassungsbeschwerde ein. Diese hatte Erfolg. In einer Pressemitteilung vom 14.01.2015 informiert das Bundesverfassungsgericht über seine Entscheidung: „Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verlangt,

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