Bundesverfassungsgericht: Macht die Polizei Aufnahmen von DemonstrationsteilnehmerInnen, dürfen diese „zurückfotografieren“ und „zurückfilmen“
Mit Pressemitteilung vom 08.10.2015 hat das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, dass es der Verfassungsbeschwerde eines Mannes stattgegeben hat, der sich im Januar 2011 auf einer angemeldeten Versammlung befand, bei der die Polizei Ton- und Bildaufnahmen der Versammlungsteilnehmer anfertigte. In den aufgehobenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Göttingen und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg war die Personenkontrolle eines Mitglieds der Göttinger Bürgerrechtsorganisation „Bürger beobachten Polizei und Justiz“