Bundesverfassungsgericht: Deutliche Rüge für die Inlandsgeheimdienste und den Bundesgesetzgeber
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28.09. 2022 (Aktenzeichen: 1 BvR 2354/13) entschieden, dass die Praxis der deutschen Inlandsgeheimdienste, persönliche Daten an andere Behörden weiterzugeben, in Teilen nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. In einer Pressemitteilung des Gerichts vom 03.11.2022 wird dazu festgestellt: „… hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Übermittlungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden in Angelegenheiten des