„Knöllchen-Horst“ muss seine Dash-Cams einmotten
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen hat dem Hobby eines Autofahrers aus dem Harz ein Ende gesetzt. Der als „Knöllchen-Horst“ bekannt gewordene Mann hatte es sich zur Aufgabe gemacht, vermeintliche oder tatsächliche Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer auch bei fehlender eigener Betroffenheit zur Anzeige zu bringen. Als Beweismittel hatte er auf Fotos und Videosequenzen der an Front- und Heckscheibe seines Kfz